Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Versicherungsmodul von AXA für
Afterbuy-Händler
Die nachfolgenden Bestimmungen der AXA Versicherung AG (nachfolgend „AXA“)
gelten für die Nutzung des Versicherungsmoduls von AXA für Afterbuy-Händler
(nachfolgend „das Versicherungsmodul“ genannt).
Durch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen und durch das Freischalten
des Versicherungsmoduls per Häckchen im Menü Partnereinstellungen gewährt der
Afterbuy-Händler (nachfolgend „Nutzer“) AXA die Möglichkeit im Checkout für
Elektronikprodukte die über den Afterbuy-Lister eingestellt und auf eBay.de
verkauft wurden, automatisch eines der folgenden Versicherungsprodukte
anzubieten:
1. Mit dem Versicherungsmodul wird dem Käufer im Checkout für
Elektronikprodukte aus gewissen eBay-Kategorien automatisch eines der folgenden
Versicherungsprodukte angeboten:
1.1 eBay-Schutzbrief:
Der eBay-Schutzbrief bietet umfassenden Versicherungsschutz bei
Beschädigung oder Diebstahl eines Elektronik-/ Mobilfunkgerätes, welches über
eBay.de erworben wurde.
Leistungsbestandteile des eBay-Schutzbriefes sind u.a. der Schutz gegen Stoß-,
Sturz- und Fallschäden, Schäden durch Flüssigkeit oder unsachgemäße Behandlung.
Detailliertere Informationen zum eBay-Schutzbrief finden Sie
hier.
1.2 Garantieverlängerung:
Die Garantieverlängerung verlängert den Garantieanspruch von elektrischen
und elektronischen Geräten auf bis zu 5 Jahre.
Dabei sind Sachschäden des Gerätes durch Konstruktionsfehler, Guss- oder
Materialfehler und Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler versichert.
Detailliertere Informationen zur Garantieverlängerung finden Sie
hier.
2. Folgende Voraussetzungen müssen bei der Nutzung des Versicherungsmoduls
erfüllt sein:
- Der Verkauf und die Warenbewegung finden ausschließlich innerhalb der
BRD statt und der Empfänger hat seinen Wohnort in Deutschland.
- Das Produkt muss Neuware sein.
- Mit Freischaltung
des Versicherungsmoduls wird der Nutzer dazu berechtigt und ist verpflichtet,
ausschließlich die oben beschriebenen Versicherungsprodukte über den Checkout
anzeigen zu lassen. Das Anbieten anderer Versicherungsprodukte über den
Afterbuy-Checkout ist nicht zulässig.
3. Hinweise zu der rechtlichen Beurteilung der Nutzung des
Versicherungsmoduls: Der Einsatz des Versicherungsmoduls führt nicht dazu, dass der Nutzer als
Vermittler
von Versicherungsprodukten gilt. Der Endkunde erhält Versicherungsschutz
nach den Rahmenbedingungen des Gruppenversicherungsvertrages zwischen AXA
und dessen Vertragspartner Extrapolice24. Folglich können nur zwischen
diesen
Parteien versicherungsvertragsrechtliche Forderungen bestehen. Die Nutzer
sind als Erbringer einer Marketingdienstleistung von diesem
Versicherungsverhältnis
ausgeschlossen und können demnach nicht für
versicherungsvertragsrechtliche
Belange haftbar gemacht werden. Ebenfalls entfallen jegliche
Beratungspflichten
durch die Nutzer aus vertragsrechtlichen Vorschriften.
Für den Nutzer ergeben sich keinerlei Verpflichtungen aus den
Versicherungsverträgen.
Im Falle von Anfragen von Käufern bezüglich der Versicherungsprodukte,
kann der Nutzer diese an den Kundenservice der Extrapolice24 GmbH, den
Vertragspartner von AXA verweisen. Ebenso hat der Nutzer selbst die Möglichkeit,
Fragen anzubringen:
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Kundenservice Extrapolice24 GmbH |
Service für Afterbuy-Händler |
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01805 / 90 80 08* |
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info@extrapolice24.de |
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Afterbuy-AXA@axa.de |
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Montag - Freitag |
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Montag - Freitag |
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von 8:00 bis 18:00 Uhr |
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von 8:00 bis 18:00 Uhr |
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*(14 Cent/min. je Anruf/Fax aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunk max. 42 Ct., jew. je angef. Minute.) |
4. Vergütung:
Der Nutzer erhält für jeden von seinen Kunden im Rahmen des
Afterbuy-Bezahlprozesses abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine Vergütung in
Höhe von 5,00 Euro zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Die Verbuchung der Vergütung erfolgt direkt in das Afterbuy-Nutzerkonto
und wird von den Nutzungsgebühren abgezogen. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Die Vergütung kann ausschließlich für Versicherungsverträge verbucht
werden, die vom Versicherungskunden nicht innerhalb der gesetzlichen
Widerrufsfristen widerrufen wurden.
Eine Verbuchung der Vergütung erfolgt spätestens 5 Monate nach
eigentlichem Abschluss der Versicherung.
5. Beendigung der Nutzungsvereinbarung:
Der Nutzer kann seine Freischaltung jederzeit in seinem Afterbuy-Account
eigenständig zurückziehen und damit die Nutzungsvereinbarung mit sofortiger
Wirkung beenden.
Darüber hinaus ist AXA jederzeit berechtigt die Nutzungsvereinbarung mit
sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu beenden.
6. Sonstige Bestimmungen:
AXA behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Jede
Änderung wird dem Nutzer sofort mitgeteilt. Der Nutzer hat dann die Möglichkeit
gemäß Ziffer 5 die Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Sollte eine solche Beendigung nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung der
Änderung erfolgt sein, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom
Nutzer akzeptiert.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den
Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden oder sollten diese Nutzungsbedingungen eine
Lücke aufweisen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder
zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder
nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen gewollt haben würden, soweit
sie diesen Punkt bedacht hätten.
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