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Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Versicherungsmodul von AXA für Afterbuy-Händler

Die nachfolgenden Bestimmungen der AXA Versicherung AG (nachfolgend „AXA“)  gelten für die Nutzung des Versicherungsmoduls von AXA für Afterbuy-Händler (nachfolgend „das Versicherungsmodul“ genannt).

Durch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen und durch das Freischalten des Versicherungsmoduls per Häckchen im Menü Partnereinstellungen gewährt der Afterbuy-Händler (nachfolgend „Nutzer“) AXA die Möglichkeit im Checkout für Elektronikprodukte die über den Afterbuy-Lister eingestellt und auf eBay.de verkauft wurden, automatisch eines der folgenden Versicherungsprodukte anzubieten:

1. Mit dem Versicherungsmodul wird dem Käufer im Checkout für Elektronikprodukte aus gewissen eBay-Kategorien automatisch eines der folgenden Versicherungsprodukte angeboten:

1.1 eBay-Schutzbrief:
Der eBay-Schutzbrief bietet umfassenden Versicherungsschutz bei Beschädigung oder Diebstahl eines Elektronik-/ Mobilfunkgerätes, welches über eBay.de erworben wurde.
Leistungsbestandteile des eBay-Schutzbriefes sind u.a. der Schutz gegen Stoß-, Sturz- und Fallschäden, Schäden durch Flüssigkeit oder unsachgemäße Behandlung. Detailliertere Informationen zum eBay-Schutzbrief finden Sie hier.

1.2 Garantieverlängerung:
Die Garantieverlängerung verlängert den Garantieanspruch von elektrischen und elektronischen Geräten auf bis zu 5 Jahre.
Dabei sind Sachschäden des Gerätes durch Konstruktionsfehler, Guss- oder Materialfehler und Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler versichert. Detailliertere Informationen zur Garantieverlängerung finden Sie hier.

2. Folgende Voraussetzungen müssen bei der Nutzung des Versicherungsmoduls erfüllt sein:
  1. Der Verkauf und die Warenbewegung finden ausschließlich innerhalb der BRD statt und der Empfänger hat seinen Wohnort in Deutschland.
  2. Das Produkt muss Neuware sein.
  3. Mit Freischaltung des Versicherungsmoduls wird der Nutzer dazu berechtigt und ist verpflichtet, ausschließlich die oben beschriebenen Versicherungsprodukte über den Checkout anzeigen zu lassen. Das Anbieten anderer Versicherungsprodukte über den Afterbuy-Checkout ist nicht zulässig.

3. Hinweise zu der rechtlichen Beurteilung der Nutzung des Versicherungsmoduls: Der Einsatz des Versicherungsmoduls führt nicht dazu, dass der Nutzer als Vermittler von Versicherungsprodukten gilt. Der Endkunde erhält Versicherungsschutz nach den Rahmenbedingungen des Gruppenversicherungsvertrages zwischen AXA und dessen Vertragspartner Extrapolice24. Folglich können nur zwischen diesen

Parteien versicherungsvertragsrechtliche Forderungen bestehen. Die Nutzer sind als Erbringer einer Marketingdienstleistung von diesem Versicherungsverhältnis ausgeschlossen und können demnach nicht für versicherungsvertragsrechtliche Belange haftbar gemacht werden. Ebenfalls entfallen jegliche Beratungspflichten durch die Nutzer aus vertragsrechtlichen Vorschriften.

Für den Nutzer ergeben sich keinerlei Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen. Im Falle von Anfragen von Käufern bezüglich der Versicherungsprodukte, kann der Nutzer diese an den Kundenservice der Extrapolice24 GmbH, den Vertragspartner von AXA verweisen. Ebenso hat der Nutzer selbst die Möglichkeit, Fragen anzubringen:

Kundenservice Extrapolice24 GmbH Service für Afterbuy-Händler
01805 / 90 80 08*
info@extrapolice24.de Afterbuy-AXA@axa.de
Montag - Freitag Montag - Freitag
von 8:00 bis 18:00 Uhr von 8:00 bis 18:00 Uhr
*(14 Cent/min. je Anruf/Fax aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunk max. 42 Ct., jew. je angef. Minute.)

4. Vergütung:
Der Nutzer erhält für jeden von seinen Kunden im Rahmen des Afterbuy-Bezahlprozesses abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine Vergütung in Höhe von 5,00 Euro zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Verbuchung der Vergütung erfolgt direkt in das Afterbuy-Nutzerkonto und wird von den Nutzungsgebühren abgezogen. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Die Vergütung kann ausschließlich für Versicherungsverträge verbucht werden, die vom Versicherungskunden nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen widerrufen wurden.
Eine Verbuchung der Vergütung erfolgt spätestens 5 Monate nach eigentlichem Abschluss der Versicherung.

5. Beendigung der Nutzungsvereinbarung:
Der Nutzer kann seine Freischaltung jederzeit in seinem Afterbuy-Account eigenständig zurückziehen und damit die Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden. Darüber hinaus ist AXA jederzeit berechtigt die Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu beenden.

6. Sonstige Bestimmungen:
AXA behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird dem Nutzer sofort mitgeteilt. Der Nutzer hat dann die Möglichkeit gemäß Ziffer 5 die Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Sollte eine solche Beendigung nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Änderung erfolgt sein, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer akzeptiert.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese Nutzungsbedingungen eine Lücke aufweisen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen gewollt haben würden, soweit sie diesen Punkt bedacht hätten.


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