Nach dem Brexit: Doppelbesteuerung vermeiden mit Afterbuy 2 DATEV

Nach dem Brexit: Doppelbesteuerung vermeiden mit Afterbuy 2 DATEV


Der Brexit wirft bei Onlinehändlern Fragen auf: Welche steuerlichen Regelungen gelten für Marktplätze? Welche müssen für den eigenen Onlineshop beachtet werden? Darüber hinaus besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung. Die Anforderungen an die Finanzbuchhaltung werden komplexer. Doch mit Afterbuy 2 DATEV handhaben Sie diese schnell, einfach und korrekt.

Für Onlinehändler sind nicht nur EU-Staaten wichtige Absatzmärkte, denn Großbritannien ist beispielsweise einer der Spitzenreiter im Onlinehandel. So kauften 2020 neun von zehn britischen Verbrauchern über Online-Marktplätze ein. Doch mit dem zum 1. Januar 2021 erfolgten Brexit habe sich für hiesige E-Commerce-Händler die Verkaufsbedingungen enorm geändert. Für Zoll und Steuern gelten neue Regelungen, die in der Warenlieferung und Finanzbuchhaltung beachtet werden müssen. Nicht zuletzt spielt dabei das Thema Doppelbesteuerung eine entscheidende Rolle.

Drittlandregelung: Zollformalitäten für Großbritannien

Das vereinigte Königreich inklusive Nordirland ist seit Beginn dieses Jahres kein EU-Land mehr, sondern wird steuerlich und zollrechtlich als Drittland behandelt. Für den gesamten Handel zwischen Deutschland und Großbritannien werden damit Zollkontrollen fällig. Also sowohl für den Export von Waren nach Großbritannien, den Import nach Deutschland und den Warenhandel, der von der Bundesrepublik aus über Großbritannien in weitere Länder erfolgt. Und doch gibt es wieder eine Ausnahme, die Händler hier vorfinden: Nordirland wird weiterhin so behandelt, als wenn es zum EU-Zollgebiet gehören würde.

Was bedeuten die neuen Zollregelungen für Sie als Händler? In erster Linie müssen Sie Ihr Unternehmen nun bei den Zollbehörden für den Handel mit Großbritannien registrieren. Sie beantragen eine neue EORI-Nummer. Sie dient der Unternehmensidentifikation und einer automatischen Zollabfertigung. Allerdings: Vorhandene Registrierungen und Umsatzsteuer-IDs behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Für Großbritannien fallen jetzt, wie bei allen Drittländern, Zollanmeldungen an. Sie müssen daher die dafür notwendigen Importerklärungen ausfüllen. Die EU-Gesetzgebung bietet Ihnen dafür aber noch eine Schonfrist bis zum 01. Januar 2022. Erst dann müssen Sie die Einfuhranmeldung für Standardwaren vollständig vorlegen. Für kontrollierte Waren gilt das jedoch nicht. Für diese wird die vollständige Zollanmeldung sofort fällig. Nur Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Großbritannien haben, erhalten grundsätzliche Erleichterungen bei der Einfuhrabfertigung.

Steuerrechtliche Regelungen für den eigenen Shop und Marktplätze verschieden

Neben Zollformalitäten fallen auch andere steuerliche Regelungen an. Waren, die Sie nach Großbritannien verkaufen, sind voll zu versteuern – die Vergünstigung bei geringfügigen Waren unter 15 GBP gilt nicht mehr. Wie die Steuern entrichtet werden müssen, hängt dabei einerseits vom Warenwert ab. Andererseits nimmt der Verkaufskanal Einfluss auf die Steuerabgabe. Produkte bis 135 GBP werden am Point of Sale mit dem Umsatzsteuersatz besteuert. Waren mit einem Wert über dieser Grenze unterliegen dem Einfuhrumsatzsteuersatz und Zollabgaben, die direkt bei der Einfuhr beim Zoll fällig werden.

Wird die Umsatzsteuer am Point of Sale entrichtet, entscheidet weiterhin der Verkaufskanal, ob sie direkt abgeführt wird oder Sie die Umsatzsteuer selbst melden und abführen müssen. Verkaufen Sie auf einem Marktplatz wie Amazon, führt dieser die Umsatzsteuer direkt ab. Betreiben Sie einen eigenen Onlineshop, müssen Sie dagegen selbst tätig werden. Beim Abführen über Marktplatzbetreiber entsteht für Sie jedoch das Risiko der Doppelbesteuerung.

Doppelbesteuerung: Wie kommt es dazu?

Das Risiko der Doppelbesteuerung entsteht durch folgende Konstellation: Sie als Händler müssen im Vereinigten Königreich (UK) grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, sobald Sie dorthin verkaufen. Die Grundlage für die Steuererklärung sind die in Afterbuy 2 DATEV erstellten Rechnungen. Parallel zu diesen Rechnungen werden die Steuern aber teilweise bei Verkäufen über die Marktplätze Amazon und eBay einbehalten – in Abhängigkeit von der oben genannten Warenwertgrenze. Ihre Endkunden bezahlen an Amazon und eBay. Sie erhalten diese Zahlungen dann abzüglich der jeweiligen Gebühren und Steuern, die in Großbritannien fällig werden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Großbritannien machen, müssen Sie diese bereits abgeführten Steuern von der offenen Steuerlast abziehen. Andernfalls zahlen Sie für die Marktplatzverkäufe sonst doppelt Steuern.

Afterbuy 2 DATEV hilft, Doppelbesteuerung zu vermeiden

Dem Risiko der Doppelbesteuerung trägt die FIBU-Schnittstelle Afterbuy 2 DATEV von JERA Rechnung. Die FIBU-Schnittstelle verbucht die durch die Marktplätze abgeführte Steuer auf ein Extra-Konto. Der bereits gezahlte Steuerbetrag kann somit ganz einfach beziffert werden. Zudem wird die in UK abgeführte Steuer bei der Übergabe der Buchungsstapel an den Tax-Service – z.B. DutyPay oder AMAVAT – in dafür vorgesehene Datenspalten des Reports geschrieben. So können die bereits gezahlten Steuern bei der Steueranmeldung im Vereinigten Königreich korrekt berücksichtigt werden und Sie vermeiden die Doppelbesteuerung.

Nötige Anpassungen in Afterbuy und Afterbuy 2 DATEV

In der FiBu sind über die Beachtung der Doppelbesteuerung hinaus weitere Anpassungen notwendig. Die Erlöse durch den Verkauf nach Großbritannien buchen Sie grundsätzlich ohne Umsatzsteuer. Entsprechend müssen die Rechnungen mit null Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Nutzen Sie Afterbuy, passen Sie dafür die Länderdaten in der Steuerverwaltung an: Großbritannien wird in Afterbuy 2 DATEV dann als Drittland behandelt. Die Belege werden so automatisch mit null Prozent Umsatzsteuer erstellt. Hinzu kommt die notwendige Anlage eines separaten Erlöskontos für Großbritannien in Afterbuy 2 DATEV. Darüber melden Sie Ihrem Steuerberater wie gewohnt alle Erlöse in sauberen Buchungsstapeln, für die die Umsatzsteuern in Großbritannien abgeführt werden müssen – egal ob Marktplatz oder eigener Onlineshop.

Trotz Brexit einfache FiBu

Auch wenn der Brexit den Verkauf in Großbritannien komplizierter macht, bedeutet das nicht, dass der britische Markt unattraktiv ist. Im Gegenteil: Mit den richtigen Tools wie Afterbuy und Afterbuy 2 DATEV können Sie die FiBu weiterhin einfach und korrekt abwickeln. Und die Chancen des britischen Marktes nutzen. Beraten Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater. Gemeinsam können Sie Aufwand und Ertrag des Handels in Großbritannien begutachten und herausfinden, was für Sie sinnvoll ist. Nicht zuletzt ist es ratsam, auf dem Laufenden zu bleiben. Viele Fälle sind nicht abschließend geklärt, sodass neue Handelsregeln durchaus zu Ihrem Vorteil ausfallen können.

Dieser Blog-Beitrag dient der Information zum Thema Doppelbesteuerung durch den Brexit, stellt aber keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Bitte lassen Sie sich zu Ihren individuellen Anforderungen von Ihrem Steuerberater beraten.