Neuen OSS-Funktionen für den grenzüberschreitenden Handel zur Erfüllung der neuen Bestimmungen

Neuen OSS-Funktionen für den grenzüberschreitenden Handel zur Erfüllung der neuen Bestimmungen


Afterbuy erleichtert Onlinehändlern den grenz­überschreitenden Handel gemäß den neuen „One-Stop-Shop“-Regelungen. Diese sind am 1. Juli mit der größten Umsatz­steuerreform für den Onlinehandel in Kraft getreten. Mit Afterbuy, der All-in-One-Lösung für den E-Commerce, lassen sich die neuen Anforderungen einfach umsetzen. Das System bietet Händlern hierfür nützliche Tools wie den Tax-Finder sowie verschiedene Filter, welche die Aufbe­reitung der Daten für die Steuer­meldung erleichtern.

Entscheidend für den EU-Handel: OSS in Afterbuy einfach umsetzen

Für jedes EU-Land galten beim Handel bisher unterschiedliche sogenannte Lie­ferschwellen. Waren diese überschritten, musste sich der Händler im Lieferland steuerlich registrieren und die Steuern auch dorthin abführen. Mit der EU-Mehr­wertsteuerreform soll das innergemeinschaftliche Handeln vereinfacht werden. Künftig soll nur noch eine zentrale Registrierung im Heimatland des Unterneh­mens notwendig sein, einzelne Umsatzsteuer­meldungen in verschiedenen Län­dern sollen dadurch weitgehend entfallen.

Das Verfahren „One-Stop-Shop“ (OSS) richtet sich an im Inland ansäs­sige sowie anderweitig berechtigte Unternehmer. Unter die EU-Son­der­regelung fal­lende Umsätze können nun in Deutschland ab sofort in einer Steuererklärung zentral an das Bundes­zentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden.

Bernd Kortmann, Head of Product Management bei der ViA-Online GmbH, erklärt: „Mit Nutzung des OSS entfällt unter bestimmten Bedingungen der Regis­trierungszwang. Der Händler kann die Steuern beim BZSt anmelden, welches diese dann direkt in das betreffende Land abführt. Mit dem One-Stop-Shop werden die bisher gültigen länderspezifischen Lieferschwellen durch den EU-weiten Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro abgelöst. Ist dieser überschritten, muss der Händler für jeden weiteren EU-Verkauf den richtigen Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Lieferlandes in der EU zuordnen.“

Neue Funktionen für den One-Stop-Shop in Afterbuy

Damit Afterbuy-Nutzer bestmöglich auf die neuen Herausforderungen durch die Sonderregelung vorbereitet sind, wurde die Komplett­lösung zur Prozessautoma­tisierung im Online-Handel auf verschiedenen Ebenen angepasst.

Bernd Kortmann sagt: „Afterbuy hat systemische Änderungen vorgenommen, um dem neuen One-Stop-Shop gerecht zu werden und Händlern die Nutzung komfortabler zu gestalten. Der grundlegend überarbeitete Tax-Finder beispielsweise übernimmt die Zuordnung der richtigen Steuersätze. Die Umsatzsteuer ID-Verwaltung und die Afterbuy-Rechnungsliste wurden ebenfalls angepasst. Neue Filter-Möglich­keiten erleich­tern zudem die Aufbereitung der Daten für die Meldung an das BZSt oder an den Steuerberater.“

Die All-In-One-Lösung verfügt u.a. in der Verkaufsübersicht sowie den Exporten über einen Filter für grenzüberschrei­tende Verkäufe in der EU. So können reine Inlandsverkäufe und Verkäufe, die ausschließlich im Ausland getätigt wurden (Lagerort = Lieferland), von den grenzüberschreitenden Vorgängen separiert und aufgeführt werden. Zudem gibt es eine neue Funk­tion in der Produktübersicht für die Änderung der internationalen Mehrwertsteuer­sätze für den One-Stop-Shop. Afterbuy-Nutzer können damit den Mehrwert­steuersatz für mehrere Produkte und für alle verfügbaren Länder mit wenigen Klicks definieren. „Die Funktion ist insbesondere für die schnelle Zuordnung von reduzierten Steuersätzen wichtig und hilfreich. Denn pro Land und Warengruppe existieren sehr unterschiedliche Bedingungen und die Mehrwertsteuersätze müssen flexibel angepasst werden“, erklärt Bernd Kortmann.