Neues Gesetz in Österreich: Angabe der Umsatzsteuer-ID auf Online-Marktplätzen

Neues Gesetz in Österreich: Angabe der Umsatzsteuer-ID auf Online-Marktplätzen


Ab 2021 gibt es auch in Österreich eine Regelung zur Mitverantwortung der Onlinemarktplätze bei Steuerstraftaten. Als Folge des Digitalsteuergesetzes müssen Onlinehändler mit Umsätzen in Österreich Ihre Umsatzsteuer-ID auf großen Marktplätzen hinterlegen. Was das für Sie bedeutet und wie Sie Ihre Daten in Afterbuy für die Marktplätze anpassen, erfahren Sie hier.

Was ändert sich dadurch für Onlinehändler?

Österreich hat das Digitalsteuergesetz 2020 verabschiedet zu dem auch das Abgabenänderungsgesetz gehört. Dieses Gesetz verpflichtet große Plattformen wie Amazon, eBay und Co, deren Händler zusammen mehr als eine Million Euro Umsatz pro Jahr in Österreich gemacht haben, die Umsatzsteuer-ID sowie relevante Identitäts- und Transaktionsdaten proaktiv an die österreichische Steuerverwaltung weiterzugeben. Bei kleineren Marktplätzen besteht diese Pflicht nur auf Nachfrage der Behörde. Dadurch haften Marktplätze ab 2021 für nicht abgeführte österreichische Umsatzsteuer, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht in diesen Punkten nicht nachkommen. [1] Amazon hat daher nun seine Händler aufgefordert Ihre Umsatzsteuer-ID für Österreich im Seller-Central zu hinterlegen. Ansonsten droht eine Kontosperrung.

Wann bin ich als Händler betroffen?

Deutsche Händler, die nach Österreich verkaufen und dort steuerpflichtige Umsätze erzielen, müssen fortan Ihre Umsatzsteuer-ID auf den Marktplätzen hinterlegen. Welche Händler sich steuerlich in Österreich registrieren müssen ist derzeit über die Lieferschwelle geregelt. Aktuell liegt diese bei 35.000 Euro für Verkäufe nach Österreich. Wer diesen Betrag überschreitet, muss Umsatzsteuer in Österreich abführen.

Diese Lieferschwelle könnte nächstes Jahr jedoch wegfallen. Ursprünglich war die Abschaffung der Lieferschwelle innerhalb Europas für den 01.01.2021 geplant. Voraussichtlich wird diese Änderung aber erst im Juli 2021 eintreten. Bitte beachten Sie die anstehenden Veränderungen und richten sich dementsprechend nach den aktuellen Regelungen. Wir werden Sie auch hier im Blog weiter über neue Entwicklungen informieren.

Wie passe ich in Afterbuy die Umsatzsteuer ID an?

Wenn Sie außerhalb von Deutschland verkaufen, muss in Afterbuy eine Umsatzsteuer-ID hinterlegt sein. Diese müssen Sie manuell festlegen. Die Umsatzsteuer-IDs werden für den Service Amazon VCS und VCS Lite sowie für Partnerplattformen und externe Onlineshops benötigt, falls Sie außerhalb von Deutschland versenden.  

1.       Gehen Sie über Konfiguration > Einstellungen > Rechnungs- und Liefereinstellungen zu dem Bereich Umsatzsteuer IDs verwalten.

2.       Hier können Sie neue IDs anlegen und aktuelle IDs bearbeiten.

Umsatzsteuer-ID anpassen

Jetzt Umsatzsteuer-ID verwalten

Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie, dass wir keine Steuerberatung geben können und wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Thematik gezielt an Ihren Steuerberater.

Quellen:


[1] https://farm03.afterbuy.de/afterbuy/CountryVatManagement.aspx?art=create
[2] https://blog.taxdoo.com/osterreich-amzon/