Entscheidend für den EU-Handel: One-Stop-Shop in Afterbuy einfach umsetzen

Krefeld, 16. August 2021 – Afterbuy erleichtert Online-Händlern den grenzüberschreitenden Handel gemäß den neuen “One-Stop-Shop”-Regelungen. Diese sind am 1. Juli mit der größten Umsatzsteuerreform für den Online-Handel in Kraft getreten. Mit Afterbuy, der All-in-One-Lösung für den E-Commerce, lassen sich die neuen Anforderungen einfach umsetzen. Das System bietet Händlern hierfür nützliche Tools wie den Tax-Finder sowie verschiedene Filter, welche die Aufbereitung der Daten für die Steuermeldung erleichtern.

Für jedes EU-Land galten beim Handel bisher unterschiedliche sogenannte Lieferschwellen. Waren diese überschritten, musste sich der Händler im Lieferland steuerlich registrieren und die Steuern auch dorthin abführen. Mit der EU-Mehrwertsteuerreform soll das innergemeinschaftliche Handeln vereinfacht werden. Künftig soll nur noch eine zentrale Registrierung im Heimatland des Unternehmens notwendig sein, einzelne Umsatzsteuermeldungen in verschiedenen Ländern sollen dadurch weitgehend entfallen.

Das Verfahren “One-Stop-Shop” (OSS) richtet sich an im Inland ansässige sowie anderweitig berechtigte Unternehmer. Unter die EU-Sonderregelung fallende Umsätze können nun in Deutschland ab sofort in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden.

Bernd Kortmann, Head of Product Management bei der ViA-Online GmbH, erklärt: “Mit Nutzung des OSS entfällt unter bestimmten Bedingungen der Registrierungszwang. Der Händler kann die Steuern beim BZSt anmelden, welches diese dann direkt in das betreffende Land abführt. Mit dem OSS werden die bisher gültigen länderspezifischen Lieferschwellen durch den EU-weiten Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro abgelöst. Ist dieser überschritten, muss der Händler für jeden weiteren EU-Verkauf den richtigen Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Lieferlandes in der EU zuordnen.”

Neue Funktionen für den One-Stop-Shop in Afterbuy
Damit Afterbuy-Nutzer bestmöglich auf die neuen Herausforderungen durch die Sonderregelung vorbereitet sind, wurde die Komplettlösung zur Prozessautomatisierung im Online-Handel auf verschiedenen Ebenen angepasst.

Bernd Kortmann sagt: “Afterbuy hat systemische Änderungen vorgenommen, um dem neuen OSS gerecht zu werden und Händlern die Nutzung komfortabler zu gestalten. Der grundlegend überarbeitete Tax-Finder beispielsweise übernimmt die Zuordnung der richtigen Steuersätze. Die Umsatzsteuer ID-Verwaltung und die Afterbuy-Rechnungsliste wurden ebenfalls angepasst. Neue Filter-Möglichkeiten erleichtern zudem die Aufbereitung der Daten für die Meldung an das BZSt oder an den Steuerberater.”

Die All-In-One-Lösung verfügt u.a. in der Verkaufsübersicht sowie den Exporten über einen Filter für grenzüberschreitende Verkäufe in der EU. So können reine Inlandsverkäufe und Verkäufe, die ausschließlich im Ausland getätigt wurden (Lagerort = Lieferland), von den grenzüberschreitenden Vorgängen separiert und aufgeführt werden. Zudem gibt es eine neue Funktion in der Produktübersicht für die Änderung der internationalen Mehrwertsteuersätze für den One-Stop-Shop. Afterbuy-Nutzer können damit den Mehrwertsteuersatz für mehrere Produkte und für alle verfügbaren Länder mit wenigen Klicks definieren. “Die Funktion ist insbesondere für die schnelle Zuordnung von reduzierten Steuersätzen wichtig und hilfreich. Denn pro Land und Warengruppe existieren sehr unterschiedliche Bedingungen und die Mehrwertsteuersätze müssen flexibel angepasst werden”, erklärt Bernd Kortmann.

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